Für viele Anleger und Sparer hat die Sicherheit ihrer Anlagevermögen oberste Priorität. Das ist spätestens seit den diversen Finanzkrisen so. Auch aktuelle Nachrichten aus aller Welt wirken nicht unbedingt beruhigend.
In Deutschland sind Kundengelder bisher durch mehrere Sicherungssysteme umfassend abgesichert. Die Garantiezusagen der Banken decken Guthaben auf einem Girokonto ebenso, wie Geldanlagen in Millionenhöhe ab.
Die Sicherheit von Geldanlagen bis maximal 100.000 Euro pro Einzelkonto wird sowohl durch deutsches als auch durch EU-Recht garantiert. Die Basishaftung wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) geleistet. Im Insolvenzfall übernimmt die EdB außerdem 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Das gilt bis zur Obergrenze von 20.000 Euro.
Viele Institute sind außerdem Mitglieder im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken e. V.. Dieser bietet im Insolvenzfall eine deutlich höhere Sicherung. Sparkassen sowie die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Einlagensicherungssysteme. Sie haften für ihre Kundengelder damit meist in voller Höhe.
Einlagensicherung der deutschen Banken
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken schützt alle Guthaben privater, geschäftlicher und institutioneller Anleger bei deutschen Banken oberhalb der gesetzlichen Garantie. Darunter fallen Einlagen auf einem Girokonto ebenso wie Sparbriefe oder Festgeld. Bei neuen Banken übernimmt der Einlagensicherungsfonds für eine Karenzzeit von drei Kalenderjahren Entschädigungszahlungen bis 250.000 Euro. Für Institute, die den Fonds verlassen, gilt ein Bestandsschutz. Die bis zum Zeitpunkt des Austritts bei dieser Bank angelegten Kundengelder sind bis zu ihrer Fälligkeit oder einer Sonderkündigung durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert.
Die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken ist freiwillig und steht ausländischen Banken offen, sofern sie in Deutschland mit einer Tochtergesellschaft präsent sind. Die Haftungsleistung richtet sich nach dem Eigenkapital des Instituts. Pro Einzelkonto werden derzeit maximal 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals übernommen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die Mindestkapitalausstattung von Banken handelt es sich dabei derzeit mindestens um die Summe von einer Millionen Euro.
Allerdings plant der Bundesverband deutscher Banken, die Grenzen für die Garantien bis 2025 abzusenken. Bei kleineren / kapitalschwächeren Banken können Anleger dann zwar immer noch auf Garantieleistungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro bauen – für größere Anlagevermögen wird ein Vergleich verschiedener Institute auch unter Sicherheitsaspekten damit jedoch immer wichtiger.
Banken ohne deutsche Niederlassung – wie sicher sind sie?
Ausländische Banken ohne deutsche Niederlassung fallen nicht unter die Sicherungssysteme der EdB oder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Sofern sie ihren Hauptsitz in einem EU-Land haben, leistet das Banken-Sicherungssystem des Heimatlandes eine Guthaben-Garantie von maximal 100.000 Euro. Zahlreiche Nicht-EU-Länder – beispielsweise die Schweiz, Kanada oder die USA – verfügen über vergleichbare (und leistungsfähige) Sicherungssysteme, Garantieansprüche werden in diesem Fall nach nationalem Recht entschieden.
Ob die EU-Sicherung bei Banken aus den wirtschaftlich sehr instabilen Staaten der Euro-Zone im Ernstfall tatsächlich greift, ist eine andere Frage. Bei einigen (sehr wenigen) Banken mit ausländischem Hauptsitz lohnt sich auch aus einem anderen Grund ein Blick ins Kleingedruckte. Garantien werden in einigen Fällen nicht pro Einzelkonto – also auch mehrere Anlagekonto eines Kunden bei diesem Institut – sondern nur für ein einziges Konto dieses Kunden übernommen, sofern dieses privat und nicht zusammen mit einem weiteren Kontoinhaber geführt wird.